Tier bewegt
Mobile Tierphysiotherapie & Tierosteopathie

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anwendbarkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen schützen die Geschäftsbeziehung zwischen Tierphysiotherapeutin und Tierhaltendem im Sinne von §§611BGB als Dienstleistungsvertrag, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Dienstleistungsvertrag kommt zustande, sobald der Tierhaltende das Angebot der Tierphysiotherapeutin zur Beratung, Befundung, Verdachtsdiagnose und Behandlung annimmt. 

2. Inhalt und Zweck

Der Dienstleistungsvertrag wird vom Tierphysiotherapeuten immer zu dem Zweck erfüllt, die Bedürfnisse des Tieres zu erfüllen. Vor Behandlungsbeginn wird der Tierhalter durch den Tierphysiotherapeuten über Methoden und eventuelle Risiken der Behandlung aufgeklärt. Der Tierphysiotherapeut erbringt seine Leistungen im Rahmen seiner Kenntnisse und Fähigkeiten über Beratung, Befundung, Verdachtsdiagnose und Therapie. Der Tierhalter entscheidet nach dem Informationsgespräch mit dem Tierphysiotherapeuten, ob er der vorgeschlagenen Therapie zustimmt. Es wird keine Therapie durchgeführt, ohne den Tierhalter vorher über Methoden, Risiken und eventuelle Nebenwirkungen zu informieren.

3. Mitwirken

Der Tierhalter verpflichtet sich, dem Tierphysiotherapeuten nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft über den Gesundheitszustand des Tieres zu geben.

4. Honoraranspruch

Das Honorar des Tierphysiotherapeuten entspricht dem, was vor Behandlungsbeginn auf der Homepage eingesehen werden kann bzw. mit dem Tierhalter vereinbart wurde. Die Bezahlung erfolgt bar am Behandlungstag. Zahlung auf Rechnung ist nur bei vorheriger Absprache (mindestens 24 Stunden vor dem Termin) und nicht für Neukunden möglich. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt und sind bis spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen. Von dieser Regelung kann der Tierphysiotherapeut in eigenem Ermessen unter besonderen Bedingungen absehen. Wenn die Behandlung durch den Tierphysiotherapeuten abgelehnt wird, bleibt der Honoraranspruch für bisher erbrachte Leistungen erhalten.

5. Terminabsage

Die Terminabsage muss mindestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch oder schriftlich erfolgen und bestätigt werden. 

6. Ablehnung des Dienstleistungsvertrages

Der Tierphysiotherapeut ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung zum Tierhalter ohne Angabe von Gründen abzulehnen, vor allem wenn ein für die Behandlung notwendiges Vertrauen nicht besteht oder eine Behandlung dem Tierphysiotherapeuten gesetzlich oder nach freiem Gewissen nicht gestattet ist. Der Tierphysiotherapeut hat das Recht auf eine sofortige Kündigung des Dienstleistungsvertrages, wenn der Tierhalter sein Tier nicht artgerecht hält, das Tier oder Dritte dadurch zu Schaden kommen, die Einhaltung der TierSchG nicht gegeben ist oder der Tierhalter den Tierphysiotherapeuten nicht über Fehlverhalten, Erkrankungen und insbesondere Aggression des Tieres informiert hat.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Tierphysiotherapeut behandelt die Daten von Tierhalter und Patient vertraulich. Es ist eine schriftliche Einwilligung in die Verarbeitung seiner Daten des Tierhalters notwendig. Eine schriftliche Befreiung von der Schweigepflicht ist nicht erforderlich, wenn eine Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt bzw. diese anzunehmen ist. Dies ist der Fall, wenn der Tierphysiotherapeut den behandelnden Tierarzt kontaktiert, um für die Behandlung wichtige Auskünfte einzuholen. Die Daten von Tierhalter und Patient werden aufgrund des Dienstleistungsvertrages zum Zweck der internen Nutzung und Verarbeitung gespeichert.

8. Behandlungsaufzeichnungen

Der Tierphysiotherapeut führt Aufzeichnungen in Schrift und Bild über die Behandlung. Der Tierhalter kann diese nicht einsehen oder eine Herausgabe dieser verlangen. Wenn der Tierhalter eine Behandlungsakte wünscht, kann diese kostenpflichtig vom Tierphysiotherapeuten ausgestellt werden. Der Behandlungsplan wird nach Abschluss der Behandlung kostenfrei in Kopie an den Tierhalter überreicht.

9. Haftung

Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die er oder das Tier an dem Tierphysiotherapeuten oder der Praxisausstattung verursachen.

10. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich nicht oder nur teilweise wirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

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